Als Umgangspflegerin werde ich, wie als Verfahrensbeistand, vom Gericht beauftragt. Hier liegt meine Aufgabe kurz gesagt darin, den Umgang des Kindes mit dem getrennt lebenden Elternteil zu
gewährleisten. Manchmal ist hier nur eine Vermittlung zwischen den Eltern notwendig, manchmal müssen die Übergaben begleitet oder übernommen werden, wenn die Eltern dies alleine nicht schaffen,
oder es dort immer wieder zu Streit vor dem Kind kommt.