Ablauf des Gerichtsverfahren

Gerichtsverfahren Brühl - Rechtsanwaltskanzlei Waid
Was Sie vor dem Besuch bei Ihrem Anwalt tun sollten:

Zu einer effektiven Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt  können Sie durch einfache Schritte beitragen:

Zögern Sie nicht zu lange, um einen Anwalt einzuschalten. Der Gang zum Anwalt sollte nicht nur als "letzter Ausweg" angesehen werden. Oft kann ein Termin beim Anwalt zu einer schnellen Lösung führen, die für beide Seiten des sich anbahnenden Rechtsstreites zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führt. 

Wenn Sie den Gesprächstermin mit dem Anwaltsbüro vereinbaren, sagen Sie Ihrem Anwalt oder der Sekretärin, worum es in Ihrem Fall geht. Scheuen Sie sich dabei nicht den Fall in eigenen Worten kurz zu schildern. Der Anwalt kann sich dann konkret auf Ihren Fall vorbereiten.

Überlegen Sie sich vor dem Gespräch, was Ihr hauptsächliches Ziel ist. Oft gibt es rein rechtlich mehrere mögliche Vorgehensweisen. Dann ist es wichtig, dass Sie wissen, ob Ihnen eine schnelle Lösung wichtiger ist, oder eine kostengünstigere, oder eine möglichst genaue Klärung der aufgetretenen Fragen auch für mögliche weitere Folgefälle dieser Art.

Zu dem Gesprächstermin mit dem Anwalt sollten Sie Ihre persönlichen Daten mitnehmen, insbesondere die Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie keine haben, lesen Sie bitte die Hinweise zu den Möglichkeiten einer Übernahme der Kosten.
Sie helfen Ihrem Anwalt sehr, wenn Sie alle den Fall betreffenden Unterlagen direkt  mitbringen. Suchen Sie diese daher vor dem Termin zusammen. Bringen Sie außerdem lieber ein paar Unterlagen zuviel mit; Ihr Anwalt weiß, welche er benötigt.

Wenn es sich um einen komplexen Sachverhalt handelt, sollten Sie sich vielleicht die wichtigsten Daten und Fakten in Stichworten aufschreiben. So gehen Sie sicher, dass Sie in dem Gespräch mit dem Anwalt keine wichtigen Informationen vergessen. Das Gespräch ist für Sie wahrscheinlich eine ungewohnte Situation, in der Ihnen bislang oft weitgehend unbekannte Aspekte erörtert werden müssen. Da hat man schnell etwas vergessen.

Notieren Sie sich darum auch unbedingt vorher die Adressen des möglichen Gegners des Rechtsstreites sowie die von eventuellen Zeugen.

Das Gespräch bei Ihrem Anwalt:

Wenn Sie den Anwalt in seinem Büro aufsuchen, werden Sie in den meisten Fällen, so auch bei mir, zunächst gebeten, einen Mandantenfragebogen auszufüllen. Dieser ist erforderlich, damit die entsprechende Akte mit Ihren persönlichen Daten angelegt werden kann. Zudem erhalten Sie eine Vollmacht die sie bitte unterschreiben. Diese ermöglicht es dem  Rechtsanwalt erst für Sie tätig zu werden.

Dann beginnt das eigentliche Beratungsgespräch. Hier sollten Sie zunächst Ihrem Rechtsanwalt in eigenen Worten und so ausführlich wie möglich den Fall schildern. Schildern Sie dabei auch Aspekte die Sie für unerheblich halten. In der rechtlichen Beurteilung können diese wichtige Punkte sein.

Es ist enorm wichtig, dass Sie ehrlich und offen mit Ihrem Anwalt reden. Dieser kann Sie nicht richtig beraten, wenn er nicht alle Gesichtspunke des Falles kennt. Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Gleiches gilt für alle Mitarbeiter des Rechtsanwaltes. Das gewährleistet, dass keine Information aus dem Gespräch mit Ihrem Anwalt ohne Ihre Zustimmung nach außen dringt.

Wenn dann die Tatsachen als Grundlage für die rechtliche Beurteilung feststehen wird Ihr Anwalt Ihnen  eine erste Einschätzung der Chancen und Risiken geben und Ihnen unter Umständen verschiedene Lösungswege aufzeigen. Es kann aber auch durchaus vorkommen, dass Ihr Anwalt sich noch nicht zu der Sache äußern möchte, sondern zunächst die Unterlagen genauer durcharbeiten muss. Dies ist in Ihrem Interesse, auch wenn es Ihnen natürlich schwer fällt, geduldig auf eine rechtliche Beurteilung ihres Falles zu warten. Ein nicht durchdachter "Schnellschuss" Ihres Anwaltes kann aber unter Umständen erheblichen Schaden anrichten.

Scheuen Sie sich nicht, Ihrem Anwalt solange Fragen zu stellen, bis Ihnen die Situation klar ist. Dafür sind Sie schließlich zum Anwalt gegangen und dafür bezahlen Sie ihn auch. Wenn Sie Fragen zu der Vergütung der Rechtsanwälte haben, verweise ich Sie auf den Beitrag Anwaltsgebühren auf dieser Seite.

Letztendlich ist es wichtig, dass Sie entscheiden, wie der Anwalt weiter vorgehen soll. Sie sind der Auftraggeber. Eben da Sie diese Entscheidung treffen (müssen), ist es wichtig, dass Sie die verschiedenen Möglichkeiten des Vorgehens verstanden haben.

Wenn Sie sich mit Ihrem Anwalt über ein Vorgehen verständigt haben, wird er dieses für Sie in Angriff nehmen. Sie werden von Ihrem Anwalt über jeden Schritt, den dieser in Ihrem Fall unternimmt, unterrichtet. Sie erhalten sowohl die Schriftstücke Ihres Anwaltes als auch die der gegnerischen Partei per Post zur Kenntnisnahme.

Sollte eine außergerichtliche Lösung auch mit dem Mitwirken des Rechtsanwaltes nicht möglich sein, kommt es irgendwann zum Gerichtsverfahren. Auch hier haben Sie, soweit Sie in der Rolle des Fordernden sind, die Möglichkeit, zuvor zu entscheiden, ob Sie dieses Vorgehen wünschen; Sie sind der Auftraggeber. Werden hingegen Sie verklagt, können Sie nur entscheiden, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen oder den Anspruch des Gegners anerkennen wollen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt Ablauf des Gerichtsverfahrens.

Ablauf des Gerichtsverfahrens:

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht zustande gekommen ist, folgt das Gerichtsverfahren.

In manchen Rechtssachen ist es zwingend vorgeschrieben, dass Sie sich von einem Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Dies gilt bei Zahlungsklagen dann, wenn die geforderte Summe 5.000 € übersteigt, aber auch in anderen speziellen Verfahrensarten.

Wenn Sie als Kläger ein Verfahren führen, fertigt der Rechtsanwalt für Sie die entsprechende Klage an. Diese wird dann zum Gericht geschickt. Dort wird sie angenommen und an die zuständige Geschäftsstelle weitergeleitet. Das Gericht rechnet die entstehenden Gebühren aus und stellt diese dem Kläger in Rechnung. Erst mit Zahlung dieser Gebühren leitet das Gericht die Klage an den Beklagten weiter. Als Beklagter sollten Sie, wenn Sie die Klage erhalten, Kontakt zu Ihrem Anwalt aufnehmen. Dieser kann dann nach einer Besprechung mit Ihnen auf die Klage reagieren.

Je nach Umfang des Falles erfolgt dann ein schriftlicher Austausch unter den Parteien. Auch das Gericht erteilt hier unter Umständen schon Hinweise auf die Erfolgsaussichten der Klage.

Beim Verhandlungstermin selbst fasst zunächst der Richter der Fall kurz zusammen. Danach versucht der Richter, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sollte es hier nicht zu einer Einigung kommen, geht die Verhandlung unmittelbar in das so genannte streitige Verfahren über. Hier ist in der Regel nicht mehr viel zu sagen. Im Zivilverfahren sind die Tatsachen und Meinungen schon im Vorfeld ausgetauscht worden.

Sollten Zeugen oder andere Beweise notwendig sein, um noch unklare Tatsachen aufzuschlüsseln, wird ein weiterer Termin bestimmt. Ob Sie zu den Terminen persönlich erscheinen müssen, entscheidet jeweils der Richter.

Es kommt so gut wie nie vor, dass der Richter im Termin ein Ergebnis verkündet. Es wird vielmehr ein Verkündungstermin bestimmt. Ab diesem Termin steht das Urteil fest, es findet aber keine Verkündung in Anwesenheit der Parteien statt. Das Urteil wird in Schriftform an die Parteien bzw. deren Rechtsanwälte geschickt.

Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen um mit dem Rechtsanwalt über eine mögliche Berufung zu reden. Diese ist dann sinnvoll, wenn das Urteil fehlerhaft erscheint.

Wenn Sie das endgültige Urteil in der Hand halten haben Sie damit einen so genannten Titel. Mit diesem können Sie gegen Ihren Gegner die Zwangsvollstreckung betreiben. Dies bedeutet, dass Sie das Ergebnis des Urteils erzwingen können. Bei einem Urteil, in dem der Beklagte zur Zahlung verurteilt wurde, können Sie beispielsweise dessen Konto pfänden lassen. Auch bei diesem Vorgehen steht Ihnen ihr Anwalt gerne zur Seite.