Verfahrensbeistand

Als Verfahrensbeistand werde ich vom Gericht beauftragt. Ich bin  "Anwalt des Kindes". Meine Aufgabe ist es, die Interessen und Wünsche des Kindes für das Gericht in Erfahrung zu bringen und diesem mitzuteilen.  Ich gebe hierzu auch eine Empfehlung für das Gericht ab, wie ich eine Lösung am Kindeswohl orientiert sehen würde. Meine Empfehlung kann auch von den Wünschen des Kindes abweichen, wenn ich dies für sinvoller halte. Die Wünsche des Kindes teile ich aber in jedem Fall mit.

Es gehört auch zu meinen Aufgaben zu versuchen, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten zu finden. Dies dient meist dem Kindeswohl am besten. 

Ich begleite auch das Kind zu einer unter Umständen stattfindenden Anhörung vor Gericht und kann für das Kind Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Gerichtes einlegen.